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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Markt Bruckmühl

Aufgabenbereich 25 - Straßenverkehrsrecht, Feuerwehren, Katastrophenschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Gewerbepark BWB 13
83052 Bruckmühl

Postanschrift

Postfach 1149
83052 Bruckmühl