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Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
15:30 Uhr - 17:30 Uhr
Werkstraße 1
96279 Weidhausen b.Coburg
Werkstraße 1
96279 Weidhausen b.Coburg