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Infektionskrankheiten; Meldung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Auch der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern durch Ärztinnen und Ärzte und Laboratorien ist vorgeschrieben.

Landratsamt Kulmbach

51 Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

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Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

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Konrad-Adenauer-Straße 2
95326 Kulmbach

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Postfach 1660
95307 Kulmbach