Behinderung; Beantragung von Hilfen zur Rehabilitation
Die Bezirke können im Rahmen der Sozialhilfegewährung die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme übernehmen.
Description
Jeder kann in die Situation geraten, dass er durch Krankheit oder Unfall sein Leben nicht mehr wie bisher führen kann. Eine Rehabilitation kann den Weg zurück in das gewohnte Alltags- und Berufsleben öffnen.
Die Bezirke können im Rahmen der Sozialhilfegewährung die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme übernehmen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Gefördert wird in den folgenden Teilbereichen:
- Rehabilitation für psychisch behinderte bzw. suchtkranke Menschen in stationären Einrichtungen
- Rehabilitation für kranke und behinderte Menschen in Fachkrankenhäusern, Fachabteilungen und Spezialeinrichtungen
- Rehabilitation in Einrichtungen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen
Related issues
Status: 07.04.2020
Responsible for editing: Bayerischer Bezirketag
Responsible for you
For contact details of the responsible authoritiy and local valid information select in "On location" a location.
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.