Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis.
Description
Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.
Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören:
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Kinderhorte
- Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder)
- Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen)
- "Netze für Kinder"-Einrichtungen
Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt.
Prerequisites
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Kindertageseinrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn
- die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind,
- die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
- zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.
Procedure
Der Antrag ist schriftlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) bzw. im Fall von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der kreisfreien Gemeinden bei der Regierung zu stellen. Diese prüft dann – ggf. auch durch Besichtigung der Räumlichkeiten – ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben sind.
Special notes
Die zuständigen Fachkräfte haben nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere im Gefahrenfall das Recht und die Pflicht (auch unangemeldet) den laufenden Betrieb der Einrichtung zu überprüfen. Die Aufnahme (und eine bevorstehende Schließung) des Betriebs einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ist unter Angabe von Name und Anschrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte der zuständigen Behörde anzuzeigen. Etwaige Änderungen und die Zahl der belegten Plätze sind jährlich einmal zu melden.
Deadlines
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: aktuelle Konzeption
- Required document, Bavaria-wide: Grundrisspläne mit Quadratmeterangaben und Funktionsbeschreibung
- Required document, Bavaria-wide: Satzung des Trägers
- Required document, Bavaria-wide: Ausbildungsnachweise der Leitung
- Required document, Bavaria-wide: Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung
- Required document, Bavaria-wide: Mietvertrag
- Required document, Bavaria-wide: Überlassungsvertrag
- Required document, Bavaria-wide: Nutzungsvereinbarung bei Doppelnutzung
- Required document, Bavaria-wide: Baurechtliche Genehmigung (einschließlich Nutzungsänderung/Brandschutz)
- Required document, Bavaria-wide: Betreuungsvertrag
Forms
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Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII
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Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
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Regierung von Mittelfranken
- Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend
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Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Fees
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 9 Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG)
-
Legal bases, Bavaria-wide:
Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen für die Kindertagesbetreuung in Bayern
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Remedy
Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis kann Widerspruch oder verwaltungsgerichtlicher Klage erhoben werden.
Related issues
Status: 29.10.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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