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Anlage zum Kooperationsvertrag
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Die Bereitstellung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und somit auch der Ausbau schulischer Ganztagsangebote (offene und gebundene) zählen zu den zentralen bildungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen. In vielen Fällen arbeiten die Schulen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts mit einem oder mehreren Kooperationspartnern zusammen, welche das pädagogische Personal beschäftigen.
Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger bzw. der Kommune und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen.
Seit dem Schuljahr 2020/2021 wird das Modell „FWD Sport im Ganztag“ in Zusammenarbeit mit dem Landesportverband (BLSV) umgesetzt. Dieses Modell sieht einen höheren Anteil der Arbeitszeit des Freiwilligendienstleistenden in der Ganztagsschule vor und stützt sich überdies auf den gemeinsamen Orientierungsrahmen der Kultusministerkonferenz, der Sportministerkonferenz und der Deutschen Sportjugend für „Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport und in der Schule“. Zur Umsetzung kann über die Schulleitung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets ein spezifischer Kooperationsvertrag geschlossen werden. Als Ansprechpartner für interessierte Vereine und Schulen steht hier auch die BSJ im BLSV e.V. zur Verfügung.
Genehmigung des pädagogischen Konzepts zur Ganztagsschule und Vorliegen der Genehmigungs- bzw. Fördervoraussetzungen gemäß kultusministerieller Bekanntmachung (KMBek) zur entsprechenden Ganztagsschulform.
Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger und ggf. in Abstimmung mit dem Kooperationspartner auch Einzelpersonen für Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten einsetzen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein befristetes Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zwischen der Einzelperson und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, begründet. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen". Im Bereich des Modells "Freiwilligendienst Sport im Ganztag" ist dies jedoch nicht möglich. Hier können ausschließlich Kooperationsverträge mit der jeweiligen Einsatzstelle geschlossen werden.