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Die Verpflichtung zur Bestellung eines/einer Geldwäschebeauftragten ist abhängig von Risikofaktoren wie Tätigkeitsbereich bzw. Struktur des Unternehmens, durch die ein möglicher Missbrauch zur Geldwäsche durch Dritte begünstigt werden könnte.
Promenade 27
91522 Ansbach
Postfach 6 06
91511 Ansbach