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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper

Postanschrift

Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper