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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Markt Küps

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Rathaus 1
96328 Küps

Postanschrift

Postfach 1105
96324 Küps