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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marienplatz 6
89426 Wittislingen
Postfach 49
89424 Wittislingen