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Apotheker/Apothekerin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Ansprechpartner - Regierung von Unterfranken

Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle

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