Logo Bayernportal

Schutz von Flugsicherungseinrichtungen; Kenntnisgabe eines geplanten Bauwerks oder sonstigen Anlage

Das zuständige Luftamt muss über geplante Bauwerke oder einer sonstigen Anlagen innerhalb des Schutzbereiches einer Flugsicherungseinrichtung in Kenntnis gesetzt werden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Heßstr. 130
80797 München

Postanschrift

80534 München