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Kommunaler Straßenbau und Straßenunterhalt; Bewilligung und Auszahlung von pauschalen Zuweisungen

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Finanzierung des Baus und Unterhalts ihrer Straßen durch die Gewährung von pauschalen Straßenunterhaltszuweisungen.

Landratsamt Starnberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg