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Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.

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Ergänzung: Gemeinde Oy-Mittelberg

Für Sie zuständig

Gemeinde Oy-Mittelberg - Bauamt

Gemeinde Oy-Mittelberg

Gemeinde Oy-Mittelberg

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Hauptstr. 12
87466 Oy-Mittelberg

Postanschrift

Hauptstr. 12

87466 Oy-Mittelberg

Telefon

+49 8366 9842-0

Bauhof

Gemeinde Oy-Mittelberg

Hausanschrift

Hauptstraße 34
87466 Oy-Mittelberg

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Hauptstraße 34

87466 Oy-Mittelberg

Kläranlage

Gemeinde Oy-Mittelberg

Hausanschrift

Maria-Rainer Straße
87466 Oy-Mittelberg

Postanschrift

Maria-Rainer Straße

87466 Oy-Mittelberg

Telefon

+49 8366 1299

Leistungsdetails

Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.

Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 18.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration