Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.
Beschreibung
Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,
- wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
- wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.
Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage, bayernweit:
ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Zeugnisse
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Führungszeugnis
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Schwaben)
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden beantragen
Sie können die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden beantragen.
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen – Handwerkskammer für Oberfranken [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen – Handwerkskammer für München und Oberbayern [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 22 b Abs. 5 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gebührenordnung der Handwerkskammer
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Schwaben)
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt: Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Schwaben [Dateiformat: pdf]
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand: 20.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Für Sie zuständig
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Handwerkskammer für Schwaben
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Telefax
+49 821 3259-1271
E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
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