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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

nur nach Vereinbarung

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80797 München

Postanschrift

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