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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

24 Sicherheit, Kommunales und Katastrophenschutz

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