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Kreisrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Landratsamt Regensburg

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Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
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Postfach 120329
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