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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau