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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.