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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Ansprechpartner - Markt Bruckmühl

Aufgabenbereich 21 - Standesamt, Friedhofsverwaltung

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