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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Montag und Dienstag nach Terminvereinbarung 14:00 Uhr - 15:45 Uhr.
Straubinger Straße 4
94330 Aiterhofen
Postfach 051
94330 Aiterhofen