Cybercrime; Informationen zur Bekämpfung
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität.
Description
Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z. B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität.
In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz ist die Zentralstelle ferner für verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität zuständig. Schließlich unterstützen die Mitarbeiter der Zentralstelle die bayerische Justiz bei der Aus- und Fortbildung im Bereich der Cyberkriminalität.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 143 Abs. 4, 147 Nr. 2 GVG
Status: 06.08.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.