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Ganztagsangebote; Abschluss von Verträgen mit Einzelpersonen

Die Regierungen schließen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts Verträge mit Einzelpersonen ab.

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Leistungsdetails

Die Bereitstellung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und somit auch der Ausbau schulischer Ganztagsangebote zählen zu den zentralen bildungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts besteht die Möglichkeit, neben Kooperationsverträgen mit freien Trägern Einzelpersonen im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einzustellen.

Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger und ggf. in Abstimmung mit dem Kooperationspartner auch Einzelpersonen für Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten einsetzen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zwischen der Einzelperson und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, begründet. Eingruppierung, Einstellung und Vertragsschluss übernimmt die jeweilige Regierung.

 

Genehmigung des pädagogischen Konzepts zur Ganztagsschule und Vorliegen der Genehmigungs- bzw. Fördervoraussetzungen gemäß kultusministerieller Bekanntmachung (KMBek) zur entsprechenden Ganztagsschulform.

  • Für den Abschluss von TV-L-Einzelverträgen im gebundenen oder offenen Ganztag benötigt die zuständige Regierung bei Ersteinstellung verschiedene Unterlagen (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
    • Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (von der Schule auszufüllen)
    • Erklärung der/des Beschäftigten – Persönliche Angaben (2-fach)
    • Erklärung der/des Beschäftigten (zu Vorstrafen usw.)
    • Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (von der/dem Einzustellenden auszufüllen)
    • Belehrungen Erklärungen – Hinweise tarifliche Ausschlussfristen (2-fach)
    • Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
    • Belehrung zur Verfassungstreue
    • Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
    • Belehrung gemäß §§ 34, 35 Infektionsschutzgesetz
    • Vereinbarung über die Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbedingt vor dem Beschäftigungsbeginn abschließen)
    • Zustimmung des örtlichen Personalrats vor Dienstantritt
    • Dienstbeginnsanzeige
    • Tätigkeitsbeschreibung zur Feststellung der Entgeltgruppe von Beschäftigten in gebundenen und offenen Ganztagsschulen
    • Nachweise über Zeiten einschlägiger Vorbeschäftigungen (z. B. Arbeitszeugnisse)
    • Kopie des Personalausweises
    • Kopie des Sozialversicherungsausweises
    • ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid
    • Nachweis über die abgeschlossene fachliche Ausbildung (Zeugniskopien)
    • aktuelles Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (Belegart OE)
    • ggf. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
    • ggf. Aufenthaltserlaubnis
    • Niederschrift über Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und über Vereidigung
    • Belehrung über die Dienstpflichten und wichtige Vorschriften für Arbeitnehmer
    • für nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG); der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde

     

  • Bei Weiterbeschäftigung benötigt die zuständige Regierung folgende Unterlagen (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
    • Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (von der Schule auszufüllen)
    • Erklärung der/des Beschäftigten – Persönliche Angaben
    • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei erneuter Beschäftigung
    • Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (von der/dem Einzustellenden auszufüllen)
    • Vereinbarung über die Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbedingt vor dem Beschäftigungsbeginn abschließen)
    • Tätigkeitsbeschreibung zur Feststellung der Entgeltgruppe von Beschäftigten in gebundenen und offenen Ganztagsschulen
    • Zustimmung des örtlichen Personalrats vor Dienstantritt

Die Unterlagen sind frühestmöglich an die Regierung zu senden.

Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger bzw. der Kommune und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".

Stand: 12.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus