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Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 23, Steueramt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Am Schloß 6
96170 Lisberg

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96170 Lisberg