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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Formulare

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

Leistungsdetails

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

Die Grundstücke werden entsprechend dem Baulandvergabekonzept vergeben, welches der Marktrat im Januar 2023 beschlossen hat. Ziel des Konzeptes ist, den sozialen Zusammenhalt in Aidenbach zu stärken und zu festigen, weil es dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit ermöglicht und fördert. Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft haben so die Chance, in Aidenbach zu bleiben. Juristische Personen und Firmen kommen dagegen nur zum Zug, wenn sich keine oder zu wenig natürliche Personen bewerben. Bewertet werden die Kriterien Ortsansässigkeit, berufliche Ansässigkeit, im Haushalt lebende Kinder und Personen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sowie aktiv ausgeübtes Ehrenamt. Punktabzüge gibt es dagegen für bereits vorhandenen Baugrund oder vorhandenes Wohneigentum. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist dagegen kein Kriterium, d.h. es kommt kein sog. „Windhundverfahren“ zum Einsatz.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

Vorbemerkungen: • Antragsteller können natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Ehe- und Lebenspartner sowie nachrangig juristische Personen sein • entsprechende Nachweise sind beizufügen • absichtliche Falschangaben und fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen • ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

Die Verwaltung ermittelt anhand der Angaben die Punkte der einzelnen Bewerber. Die Wohnbaugrundstücke werden an die antragsberechtigten Personen vergeben, welche die höchsten Punktzahlen gemäß den vorstehenden Vergabekriterien erreicht haben.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

Mit der Vergabe des Baugrundstückes ist eine Bauverpflichtung von 5 Jahren ab Kauf verbunden.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

Das aktuelle Baulandvergabekonzept mit dem Punkteschlüssel ist online im RIS-Portal abrufbar unter https://aidenbach.ris-portal.de/richtlinien-aidenbach

  • Bebauungsplan; Aufstellung
    Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.
  • Flächennutzungsplan; Aufstellung
    Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales