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Anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; Informationen

Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehört zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technischen Hochschulen (vormals Fachhochschulen; im Folgenden HaW/TH).

Für Sie zuständig

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Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technische Hochschulen
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Leistungsdetails

Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehört zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der HaW/TH. Dies ist ein wichtiges Element im Wissens- und Technologietransfer vor allem zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen der Region, von dem alle Beteiligten profitieren: Die Unternehmen durch steigende Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit, die Hochschulen durch eine engere Bindung an die Praxis und die Studierenden durch eine praxisbezogene Ausbildung auf dem neuesten Entwicklungsstand.

Nähere Informationen über das Angebot an angewandter Forschung und Entwicklung sind über die Internetseiten der jeweiligen HaW/TH erhältlich (siehe Links zu weiteren Informationen). Als Ansprechpartner für interessierte Unternehmen stehen dabei insbesondere die Wissens- und Technologietransferstellen der HaW/TH zur Verfügung (siehe Links zu weiteren Informationen).

Das Transfer-Portal BayDat-Online (siehe "Weiterführende Informationen") ermöglicht die Recherche nach Informationen sowie nach Ansprech- und Kooperationspartnern an allen bayerischen HaW/ TH. Konkrete Kooperationsgesuche können unmittelbar aufgegeben und Kooperationsangebote eingesehen werden.

Seit 2009 werden an den HaW/TH Technologietransferzentren eingerichtet, die auf der Wirtschaftsstruktur der Region aufsetzen und den Technologietransfer von der angewandten Forschung und Entwicklung der Hochschule auf die Unternehmen der Region verstärken sollen. Inzwischen sind 46 derartige Zentren an Hochschul- oder hochschulnahen Standorten eingerichtet oder werden derzeit aufgebaut. Hierfür werden jeweils staatliche Fördermittel befristet bis zu 5 Jahren zur Verfügung gestellt mit der Erwartung, dass sich diese Zentren danach überwiegend selbst tragen. Die Unterbringung wird von dritter Seite (Region, Wirtschaft, Kommune) bereitgestellt. Nach einer erfolgreichen Evaluation am Ende der Anschubphase können weitere staatliche Mittel im Sinne einer Grundfinanzierung bereitgestellt werden.

Im Rahmen der vorhandenen Ausstattung - zu der auch eingeworbene Drittmittel gehören - führen die HaW/ TH anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch. Seit 2008 wird die angewandte Forschung an HaW/TH auch durch Förderprogramme des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstützt.

Für anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die HaW/TH im Auftrag von Unternehmen durchführen, wird eine Vergütung vereinbart.

Stand: 22.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst