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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Markt Metten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Krankenhausstraße 22
94526 Metten

Postanschrift

Postfach 1146
94523 Metten