Logo Bayernportal

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Stadt Miesbach

Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 29
83711 Miesbach