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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Stadt Goldkronach

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Nachmittagstermine außerhalb der Öffnungszeiten im Sonderfall nach Absprache möglich

Hausanschrift

Marktplatz 2
95497 Goldkronach

Eingang Marktplatz 4 für Bürgerbüro, Kasse, Steueramt. Marktplatz 2: Bauamt, Kämmerei, Geschäftsleitung, Bürgermeister nur nach Terminvereinbarung

Postanschrift

Postfach 27
95497 Goldkronach