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Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen; Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Formulare

Für Sie zuständig

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Regierung von Schwaben
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Leistungsdetails

Auf der Grundlage eines Berufsabschlusses als Landwirt/in, Gärtner/in, Winzer/in oder Hauswirtschafter/in (ländliche Hauswirtschaft), dem Besuch einer einjährigen Fachschule, zum Beispiel der Landwirtschaftsschule und einer entsprechenden dreijährigen Berufspraxis erfolgt die Fortbildung zum/zur Fachagrarwirt/in Rechnungswesen.

Auch Bürokaufleute mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit im vor- und nachgelagerten Bereich können diese Fortbildungsprüfung ablegen.

Fachagrarwirtinnen und Fachagrarwirte Rechnungswesen können in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle oder Steuerberatungsgesellschaft folgende Aufgaben eigenverantwortlich unterstützend übernehmen:

  • Erstellen von Finanzbuchführungen oder Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Ständige und persönliche Buchführungsbetreuung
  • Vorbereiten von steuerlichen/betriebswirtschaftlichen Jahresabschlüssen
  • Erläuterung der Jahresabschlüsse und sonstigen Auswertungen
  • Gewinnermittlung nach § 13a EStG
  • Bearbeiten von Steuererklärungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden

Der Fortbildungslehrgang findet an der Jungbauernschule Grainau (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) statt und umfasst 21 Unterrichtswochen mit 840 Unterrichtsstunden und 11 Praxiswochen. Die Praxiswochen, die die Unterrichtswochen in einzelne Blöcke unterteilen, werden in ausgesuchten landwirtschaftlichen Buchstellen oder Steuerberatungsgesellschaften absolviert.

Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger "ASOB GmbH" (siehe unter "Weiterführende Links") zu erfahren.

Stand: 11.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus