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Krankheitserreger; Beantragung der Erlaubnis für Tätigkeiten

Wer Krankheitserreger in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 55.2 – Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

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