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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 22 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jagdrecht, Gewerberecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

Hausanschrift

Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Postanschrift

95440 Bayreuth