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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Regensburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
(Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr

Hausanschrift

Altmühlstr. 3
93059 Regensburg

Postanschrift

Postfach 120329
93025 Regensburg