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Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Genehmigung

Flächennutzungspläne und bestimmte Bebauungspläne bedürfen der Genehmigung durch die hierfür jeweils zuständige Behörde.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

51 Staatliches Bauamt

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