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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

 

Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

Ergänzung: Stadt Fürth

Sie möchten ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen. Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.

Umschreibung EU-Führerscheine

Als EU-Führerscheine bezeichnet man alle Führerscheine, die von Staaten, die der Europäischen Union angehören, ausgestellt wurden.

Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth.

Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Wohnsitzbescheinigung (Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde; fordern Sie die Wohnsitzbescheinigung bitte rechtzeitig vorher (mind. 2 Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin) per E-Mail an: ausl@fuerth.de).
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis)

Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr von 28,60 €
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis)

Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen D1, D1E, D, DE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
  • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt oder online beantragt werden). Um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu am besten per E-Mail unter fahrerlaubnis@fuerth.de. Die Gebühr beträgt 13,00 €.
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr von 28,60 €
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis).

Umschreibung aus einem Listenstaat

Als Listenstaat werden die Staaten bezeichnet, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt werden.

Um zu überprüfen, ob Ihr Staat dazugehört und wie dieser umgeschrieben wird, klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html

Nur ein gültiger Führerschein kann umgeschrieben werden.

  • Die notwendigen Unterlagen entsprechen den selben wie bei der Umschreibung von EU-Führerscheinen. Allerdings können diese abweichen und noch Unterlagen hinzukommen, je nachdem, ob Prüfungen (Theorie/Praxis) abgelegt werden müssen oder nicht.
  • Wohnsitzbescheinigung (Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde; fordern Sie die Wohnsitzbescheinigung bitte rechtzeitig vorher (mind. 2 Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin) per E-Mail an: ausl@fuerth.de).

Wenn Ihr Führerschein nicht EU-harmonisiert ist, also den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, L, T nicht entspricht, benötigen wir zusätzlich eine Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins.

Die Klassifizierung wird durch Automobilhäuser durchgeführt, wie z.B. ADAC Fürth (Theresienstr. 5), ADAC Nürnberg (Äußere Sulzbacher Str. 98)

 

Umschreibung aus einem Drittstaat

Als Drittstaat bezeichnet man die Staaten, die weder in der EU sind, noch zu den Listenstaaten gehören. Drittstaaten sind ausbildungsbefreit (keine Theorie- oder Praxisstunden müssen genommen werden), müssen allerdings die theoretische und praktische Prüfung absolvieren.

Nur ein gültiger Führerschein kann umgeschrieben werden.

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • Name der Fahrschule
  • Wohnsitzbescheinigung (Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde; fordern Sie die Wohnsitzbescheinigung bitte rechtzeitig vorher (mind. 2 Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin) per E-Mail an: ausl@fuerth.de).
  • Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins
  • Die Klassifizierung wird durch Automobilhäuser durchgeführt, wie z.B. ADAC Fürth (Theresienstr. 5), ADAC Nürnberg (Äußere Sulzbacher Str. 98)
  • Gebühr: 42,60 €

Zusätzlich zu den Klassen C1, C1E, C, CE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (statt Sehtest)
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr von 28,60 €
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation (wie bei EU-Umschreibung)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis)

Zusätzlich zu den Klassen D1, D1E, D, DE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (statt Sehtest)
  • Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
  • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt oder online beantragt werden). Um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu am besten per E-Mail unter fahrerlaubnis@fuerth.de. Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 €)
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr von 28,60 €
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation (wie bei EU-Umschreibung)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis)

Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein

  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
  • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
  • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

für die Umschreibung des Führerscheins: keine

 

Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 12.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration