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Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs

Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.

Landratsamt Straubing-Bogen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
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Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

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Leutnerstraße 15
94315 Straubing

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