Fesselballon und Drachen; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstieg
Zum Auflassen von Fesselballonen mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge und zum Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen mit einem Seil von mehr als 100 m Länge ist eine Erlaubnis erforderlich.
Description
Ein Fesselballon ist ein mit Traggas oder mit Heißluft gefüllter Ballon, der unmittelbar oder mittelbar mit dem Boden verankert ist, unabhängig von Ausmaßen und Masse der Ballonhülle.
Fesselballone, deren Halteseil mehr als 30 Meter Länge beträgt sowie Drachen und Schirmdrachen, deren Halteseil mehr als 100 Meter Länge beträgt, bedürfen für den Aufstieg bzw. das Steigenlassen einer Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf, ist in Abständen von 100 m bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es aus allen Richtungen von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.
Verboten ist das Steigenlassen von Drachen bzw. das Betreiben von Schirmdrachen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen.
Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Procedure
Special notes
Deadlines
Der Antrag ist frühzeitig vor dem geplanten Termin zu stellen (ca. 4 Wochen vor Termin).
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Lageplan
- Required document, Bavaria-wide: Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Antrag auf Erteilung einer luftrechtlichen Erlaubnis zum Auflassen von Fesselballonen
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
30 bis 500 Euro
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 19 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Remedy
Verwaltungsgerichtliche Klage
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Status: 08.04.2020
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