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Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung der Anerkennung

Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die amtliche Anerkennung als Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (mit Teilbefugnissen) oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (mit Teilbefugnissen).

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 23 – Schienen- und Straßenverkehr

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