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Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis und Anzeige von Tätigkeiten

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen. In Fällen, in denen keine Erlaubnispflicht besteht, muss die Tätigkeit angezeigt werden.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 54 - Veterinärwesen, Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:30 Uhr
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08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift

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