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Kommunale Veranstaltungen; Veröffentlichung von Informationen und Anmeldung

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen (z. B. Kurse, Märkte) durchführen oder organisieren. Sie müssen sich z.T. anmelden, wenn Sie teilnehmen möchten.

Sie können einen Veranstaltungskalender veröffentlichen. Dieser wird häufig auch online zur Verfügung gestellt und ermöglicht z. B. die Suche Veranstaltung in der Gemeinde oder Landkreis nach Zeitraum, Veranstaltungsort oder Kategorie der Veranstaltung. Neben einer kurzen Beschreibung der Veranstaltung werden in der Regel die Kosten, der genaue Veranstaltungsort sowie Informationen über den Veranstalter veröffentlicht.

Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen

Veranstaltungen, die von der Gemeinde durchgeführt werden, werden mit allen Informationen veröffentlicht. Auch als Veranstalter können Sie Ihre Veranstaltung in den Veranstaltungskalender eintragen.

Die Veranstaltungen werden auch an Partner wie Zeitung, Radio, Internet etc. weitergegeben und in Vierkirchen Aktuell abgedruckt

Vereine und Verbände können auf der Internetseite der Gemeinde ebenfalls aufgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Sitz der Vereinigung in Vierkirchen ist

Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen

Es fallen keine Kosten an.

Ergänzung: Gemeinde Vierkirchen

Alle Einträge werden vor der Veröffentlichung geprüft. Wir behalten uns vor, kommerzielle Veranstaltungen nicht zu veröffentlichen.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales