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Kommunale Veranstaltungen; Veröffentlichung von Informationen und Anmeldung

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).

Online-Verfahren

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Ergänzung: Landratsamt Amberg-Sulzbach

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Am Dorfplatz 5
92278 Illschwang

Postanschrift

Am Dorfplatz 5

92278 Illschwang

Telefon

+49 9666 9131-0

Webseite

www.vgib.bayern

Leistungsdetails

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen (z. B. Kurse, Märkte) durchführen oder organisieren. Sie müssen sich z.T. anmelden, wenn Sie teilnehmen möchten.

Sie können einen Veranstaltungskalender veröffentlichen. Dieser wird häufig auch online zur Verfügung gestellt und ermöglicht z. B. die Suche Veranstaltung in der Gemeinde oder Landkreis nach Zeitraum, Veranstaltungsort oder Kategorie der Veranstaltung. Neben einer kurzen Beschreibung der Veranstaltung werden in der Regel die Kosten, der genaue Veranstaltungsort sowie Informationen über den Veranstalter veröffentlicht.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales