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Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Unterfranken

Personelles Statusrecht, Ausländerrecht und Wohngeld

  • Zu finden in
    Regierung von Unterfranken (Zimmer: Stephanstraße 2, Raum 104)
    Sprechzeiten
    • Personelles Statusrecht, Ausländerrecht und Wohngeld

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      Do
      9:00 Uhr - 12:00 Uhr

      Sie können Ihre Urkunde gerne bei uns am Infoportal abgeben und dort nach 1-2 Werktagen wieder abholen. (Dies ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten möglich!) Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

      Wird die Urkunde noch am selben Tag benötigt, bitten wir Sie vorher einen Termin (zwischen 9 und 12 Uhr) zu vereinbaren. Die Beglaubigung/Apostille wird dann sofort angefertigt und die Urkunde kann anschließend wieder mitgenommen werden. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar, da keine Kartenzahlung möglich ist.

       

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