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Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch den Landkreis

Einige Landkreise gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neu-Ulm - FB 31 - Bauordnung und Bauleitplanung

Leistungsdetails

Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt.

Stand: 12.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr