Patentanwaltsgesellschaft; Beantragung der Zulassung
Die Tätigkeit als Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf einer Zulassung nach §§ 52c ff. Patentanwaltsordnung (PAO).
Description
Prerequisites
Wesentliche Grundlage für die Zulassung einer Patentanwaltsgesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag, der notariell zu beglaubigen ist. Der Gesellschaftsvertrag muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
- der Unternehmensgegenstand muss auf Rechtsberatung und -vertretung im Sinne des § 3 Abs. 2 und 3 PAO beschränkt sein,
- die Gesellschafter müssen sozietätsfähige Berufsträger und in der Gesellschaft beruflich tätig sein,
- die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte muss Patentanwälten zustehen,
- keine Beteiligung von Fremdkapital,
- verantwortliche Führung durch Patentanwälte.
Deadlines
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Antrag auf Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft
- Required document, Bavaria-wide: Gesellschaftsvertrag
-
Required document, Bavaria-wide:
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
(Eine Patentanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer der Zulassung aufrecht zu erhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt 2.500.000 Euro für den einzelnen Schadensfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den Betrag der Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und der Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, begrenzt werden. Die Jahreshöchstleistung muss sich jedoch mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen (§ 52j PAO in Verbindung mit § 45 PAO).)
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 52c - m Patentanwaltsordnung (PAO)
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Status: 25.01.2021
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