Vermessung im Bauwesen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/r
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Fachbereich Vermessung im Bauwesen.
Description
Die Bezeichnung "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen" darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich anerkannt ist.
Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt eine Liste der anerkannten Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen.
Prerequisites
Allgemeine Voraussetzungen (betreffen Prüfsachverständige aller Fachbereiche und Fachrichtungen, § 4 PrüfVBau):
Prüfsachverständige können nur Personen sein, die
- nach ihrer Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß im Sinne des § 5 PrüfVBau erfüllen,
- die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
- eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
- den Geschäftssitz oder eine Niederlassung im Freistaat Bayern haben,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Besondere Voraussetzungen (§ 20 PrüfVBau):
Als Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen werden nur Personen anerkannt, die
- ein Studium des Vermessungswesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
- über eine dreijährige Berufserfahrung im Vermessungswesen verfügen.
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Lebenslauf mit fachlichem Werdegang
-
Required document, Bavaria-wide:
Führungszeugnis
Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Required document, Bavaria-wide: Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse (Kopie)
- Required document, Bavaria-wide: Angaben über Niederlassungen
- Required document, Bavaria-wide: Angabe über etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung und Durchführung von Bauvorhaben ist
- Required document, Bavaria-wide: Angaben über Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
- Required document, Bavaria-wide: Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis über die mindestens dreijährige Tätigkeit im Vermessungswesen
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Antrag für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Legal bases
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
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Status: 22.07.2020
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