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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,
und
13:30 Uhr - 17:30 UhrBitte beachten Sie: Termine im Einwohnermeldeamt und Passamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung
Münchner Str. 70
85774 Unterföhring
Postfach 1253
85766 Unterföhring