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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Für Sie zuständig

Markt Manching - Amt 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Markt Manching

Hausanschrift

Ingolstädter Straße 2
85077 Manching

Der Haupteingang befindet sich in der Schulstraße

Postanschrift

Postfach 1209

85074 Manching

Telefon

+49 8459 85-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales