Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,
Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.
Postfach 1151
86729 Oettingen i.Bay.
Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.
Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.