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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 4 - Sg. 42 - Wasserrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

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85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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